Totalrevision Reglement Videoüberwachung vom 28. Juni 2021 der Oberstufenschule Weiningen:

Gestützt auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und den Leitfaden „Videoüberwachung durch öffentliche Organe“, Version 3.0 September 2025, des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich hat die Oberstufenschulpflege Weiningen mit Beschluss vom 15. Juni 2026 das Videoreglement für das gesamte Oberstufenschulareal revidiert.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Oberstufenschulpflege Weiningen, 19. Juni 2026